Liebe Patienten,
Sie benötigen für den Transport mit uns:
Transportschein
Den Transportschein beantragen Sie bitte bei Ihrem Hausarzt oder Ihrem untersuchenden Arzt vor Fahrtantritt.
Kostenzusage/ Genehmigung
Ambulante Krankentransporte müssen vor Fahrtantritt bei Ihrer Krankenkasse eingereicht und genehmigt werden. Dies ist gesetzlich so vorgesehen. Die Krankenkassen bewerten dann nach Ihrer Pflegestufe (2,3) bzw. Behindertenausweis (aG, BI, H), ob die Transportkosten für Sie übernommen werden.
Bitte immer vor Fahrtantritt einholen, da die Krankenkasse im Nachhinein eingereichte
"Bitte um Kostenübernahme", direkt ablehnen darf (gesetzlich geregelt).
Dies wird von einigen Krankenkassen auch sehr Gewissenhaft umgesetzt.
In diesem Fall müssten wir Ihnen die Transportkosten Privat in Rechnung stellen.
* Wichtig ist, dass diese Fahrt vorher von der Krankenkasse genehmigt werden muss.
Zuzahlung
Für jede Fahrt haben Sie eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10% des Fahrpreises,
mindestens jedoch 5,- € und höchstens 10,- € zu leisten.
Diese entfällt, wenn Sie uns Ihren Befreiungsausweis in Kopie mitgeben.
Bitte geben Sie alle notwendigen Unterlagen bei Fahrtantritt dem Fahrer mit.
Abrechnung mit der Krankenkasse
Wir können mit Ihrer Krankenkasse nur abrechnen, wenn wir alle Unterlagen (korrekt ausgefüllter Transportschein, Kostenzusage Ihrer Krankenkasse und ev. die Befreiung von Zuzahlungen) von Ihnen bei Fahrtantritt erhalten haben. Sie können Ihre Unterlagen bis 1 Woche nach Fahrtantritt auch gerne nachreichen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen andernfalls unsere erbrachte Leistung,
Privat in Rechnung stellen müssen.
Verspätet nachgereichte Unterlagen können wir nur gegen eine entsprechende Bearbeitungsgebühr berücksichtigen.
Wir bitten Sie dafür ebenfalls um Ihr Verständnis.
Hier einige Belege als Muster, damit Sie sich ein Bild davon machen können, was Sie benötigen.
Verordnung einer Krankenbeförderung / Genehmigung / Befreiungsausweis